[ Experten für die Nachhaltigkeit! ]

Über uns

Als unabhängiges Unternehmen im Bereich Beratung, Planung und Umsetzung von umweltfachlichen Fragestellungen agieren wir bundesweit auf höchstem Niveau. Das Expertenteam der Naturplanung, als ein Folgeunternehmen der Planungsgruppe für Natur und Landschaft (PNL) Hungen, bietet Ihnen langjährige Erfahrung in allen naturschutzfachlichen und umweltplanerischen Leistungen für die Umsetzung Ihrer Projekte an. Es ist unser Anspruch, Ihr Vorhaben unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Umweltentwicklung für die uns folgenden Generationen optimal zu begleiten und umzusetzen.

Beratung

Für unsere beratenden Leistungen und Konzeptentwicklungen greifen wir auf fundierte Kenntnisse der planerischen und rechtlichen Vorgaben sowie der allgemeinen Rahmenbedingungen und Entwicklungstendenzen der Branche zurück.

Planung

Für jedes Projekt werden die spezifischen Bedingungen betrachtet und maßgeschneiderte Lösungen geliefert. Komplexe Fragestellungen erfordern fachübergreifende Lösungen und Planungen, die wir über unsere Experten aus einer Hand liefern können.

Umsetzung

Für die Umsetzung Ihres Vorhabens unterstützen wir Sie bei allen naturschutz- und umweltfachlichen Erfordernissen. Unsere Experten vor Ort im Planungsraum und auf der Baustelle kümmern sich für Sie um eine fachgerechte Realisierung der erforderlichen Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Umwelt- und Lebensraumentwicklung.

Produkte & Leistungen

Unser Portfolio umfasst u.a. folgende Leistungen, die wir mit einem Team aus eigenen Experten und unserem Netzwerk professionell umsetzen.

Ziel einer Grunddatenerhebung (GDE) ist die Erfassung des Ausgangszustandes eines Fauna-Flora-Habitatgebietes (FFH-Gebiet) oder eines Vogelschutzgebietes (VSG) zur Erfüllung der Berichtspflicht gemäß der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Dazu werden durch die GDE die im Gebiet auftretenden Anhang II-Arten und Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie einschließlich der Bewertung ihrer Erhaltungszustände erfasst.

Darüber hinaus erfolgt eine Dokumentation aktueller Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Lebensräumen und Populationen. Eine Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zur Pflege und Entwicklung der Populationen der erfassten Arten bzw. Lebensraumtypen ermöglicht eine zielgerichtete Verbesserung der Bestandssituation im betreffenden Gebiet.

Ist in einem ausgewiesenen FFH- oder Vogelschutzgebiet ein Vorhaben geplant, welches gemäß FFH-Richtlinie als „Projekt“ gilt, muss eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Zur Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen ermittelt die Verträglichkeitsuntersuchung zunächst welche Wirkfaktoren und –weiten von dem Vorhaben ausgehen.

Anschließend erfolgt anhand der Wirkräume die Gebietsermittlung. Im Folgenden wird für jedes FFH- oder Vogelschutzgebiet, welches innerhalb der Wirkräume liegt, eine FFH-Prognose erstellt. Können als Ergebnis erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden, erfolgt in einem weiteren, vertiefenden Schritt die Verträglichkeitsstudie, welche der Behörde als fachliche Basis zur FFH-Verträglichkeitsprüfung dient.

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Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) dient der Beurteilung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Zunächst stellt die UVS die aktuelle Situation der Umwelt, getrennt nach den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen dar. Auf dessen Basis ermittelt und bewertet die UVS insbesondere die Auswirkungen des betrachteten Vorhabens (in der Regel in mehreren Alternativen) auf die einzelnen Schutzgüter. Deren Wechselwirkungen werden ebenso thematisiert wie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der ermittelten Auswirkungen.

Die Untersuchung der Raumverträglichkeit und der Schutzgüter unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Zuge von Raumordnungsverfahren (ROV) erfolgt durch eine Raumverträglichkeitsstudie (RVS). Die RVS beschreibt hierzu die Raumwirkung eines Vorhabens und beurteilt raumbedeutsame Umweltauswirkungen des Vorhabens. Als Grundlage für diese Beurteilung werden als Umweltauswirkungen alle unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untereinander definiert.

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Die Bauleitplanung (BLP) ist das zentrale Instrument zur städtebaulichen Entwicklung und dient der Lenkung und Ordnung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb der Städte und Gemeinden. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zuständig.

Der Vollzug der Bauleitplanung erfolgt zweistufig: Zunächst findet auf der ersten Stufe die vorbereitende Bauleitplanung statt. Dafür erstellt die Stadt bzw. Gemeinde den Flächennutzungsplan für das gesamte Stadt-/ Gemeindegebiet. In der zweiten Stufe werden mit der verbindlichen Bauleitplanung Teilflächen der Stadt/ Gemeinde beplant. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Bebauungspläne, welche aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadt-/ Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt-/ Gemeinde in den Grundzügen dar. Dabei ist der Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung anzupassen. Es wird die mittel- bis langfristige Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt.

Der Bebauungsplan enthält die verbindlichen, unmittelbar wirkenden Festsetzungen für einen Teilbereich des Stadt-/ Gemeindegebiets und muss den städtebaulichen Zielen entsprechen sowie der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dienen. Der Bebauungsplan wird im Normalfall aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt, ggf. kann aber auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren aufgestellt, geändert oder ergänzt werden. Die möglichen Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen sich auf bauliche und sonstige Anlagen. Der Bebauungsplan erlangt seine Rechtskraft, indem die Stadt/ Gemeinde ihn als Satzung beschließt.

Im Regelverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (sowohl Flächennutzungs- als auch Bebauungspläne) wird neben der Begründung auch ein Umweltbericht erstellt. Es handelt sich dabei um ein Instrument, zur Erläuterung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen sowie den Umgang mit den Umweltbelangen im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und soll dabei Planungsalternativen anbieten.

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Die ökologische Baubegleitung (ÖBB) dient der Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung. Dabei werden insbesondere die Anforderungen zum vorsorgenden Biotop- und Artenschutz berücksichtigt. Die zentrale Aufgabe der ÖBB stellt somit die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen dar. Die zentrale Aufgabe der ÖBB gliedert sich in mehrere verschiedene Kategorien von Tätigkeiten. Vor Beginn der eigentlichen Tätigkeiten der ÖBB erfolgt eine Sichtung der Planunterlagen. Dazu zählen u.a. die Genehmigungsbescheide einschließlich der umweltrelevanten Bestimmungen sowie die Unterlagen des landschaftspflegerischen Begleitplans. Anhand dieser Unterlagen erfolgt eine erste Auswertung bzw. Zusammenstellung von Restriktionen, Schutz- und Minimierungsmaßnahmen zum geplanten Vorhaben. Diese werden zeitlich und fachlich in den Bauablauf eingeordnet.

Die praktische Tätigkeit der ÖBB sieht neben der eigentlichen Begleitung der Bauausführung auch die Information der bauausführenden Firmen über naturschutzrelevante Vorgaben und Maßnahmen vor. Hierbei ist z.B. die Einrichtung von Bautabuzonen zu nennen oder auch das Einhalten zeitlicher Vorgaben aus dem Artenschutz. Während der Bauphase kontrolliert die ÖBB u.a. das Einhalten von Bautabuflächen sowie die Einhaltung von Schutz- und Minimierungsmaßnahmen. Ergeben sich während der Bauphase Hinweise auf spezielle, eventuell erst bei der Bauausführung erkennbare Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen findet auch hier eine Begleitung durch die ÖBB statt. Auch die eventuell notwendige Nachbilanzierung von Eingriffen, welche ebenfalls erst während der Bauphase absehbar sind, erfolgt durch die ÖBB.

Nach Beendigung der Bauphase begleitet die ÖBB z.B. die Abnahme von Bauleistungen zu Landschaftsbauarbeiten (Kompensationsmaßnahmen) oder übernimmt die Überwachung der Rekultivierung von Baubetriebs- und Baustelleneinrichtungsflächen.
Während der gesamten Tätigkeitsdauer kann die ÖBB mit umfassenden Kommunikationsaufgaben ausgestattet werden und regelmäßig oder bei Bedarf mit Behörden in direkten Kontakt treten. Abstimmungen mit dem Auftraggeber oder den bauausführenden Firmen werden vor allem bei der Teilnahme an Baubesprechungen durchgeführt. Neben den Tätigkeiten im Gelände werden durch die ÖBB auch regelmäßige Protokolle sowie ein Abschlussbericht zur Dokumentation des Bauablaufes erarbeitet.

Die ÖBB und deren umfangreiche Tätigkeiten ist somit die praktische Fortführung des in den Umweltgesetzen geforderten Vermeidungs- und Minderungsgebotes.

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Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist Bestandteil der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung von Vorhaben, die einen Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) darstellen und leistet die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung (EAP). Ziel des LBP ist es dabei, die durch das geplante Vorhaben zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft darzustellen.

Um diese Eingriffe darzustellen, erfolgt in einem ersten Schritt die Ermittlung des Bestandes sowie dessen Bewertung. Dazu werden die entsprechenden Schutzgüter, wie z.B. Boden, Wasser, Flora und Fauna näher erfasst und beschrieben.

Häufig erfolgen hierzu u.a. Kartierungen zu den vorhandenen Biotoptypen und unterschiedlichen faunistischen Gruppen. Anschließend folgt die Darstellung der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens sowie deren Wirkweiten. Um die Folgen der Wirkfaktoren soweit wie möglich zu minimieren, werden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen abgeleitet (Vermeidungsgebot gem. § 15 (1) BNatSchG). Bestehen unvermeidbare Beeinträchtigungen, ist ein Ausgleich oder Ersatz (§ 15 (2) BNatSchG) zu schaffen. Die rechtlichen Grundlagen zur Notwendigkeit der entsprechenden Planung ergeben sich ferner gem. § 17 (4) BNatSchG.

Neben der textlichen Beschreibung umfasst ein LBP auch die kartografische Darstellung des Bestandes, der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der Lage und Beschaffenheit möglicher Ausgleichsflächen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss oder der Plangenehmigung wird der LBP zusammen mit dem Bauentwurf und ggf. weiteren erforderlichen Unterlagen rechtsverbindlich.

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Geoinformationssysteme (GIS) sind Softwarelösungen zur Erfassung, Digitalisierung, Auswertung und Visualisierung raumbezognener Informationen. Sie werden in verschiedenen Fachsparten mit Bezug zu räumlichen Fragestellungen eingesetzt, wie z. B. Umweltplanungen, Stadtplanungen, Logistik, Marketing oder Ressoucenmanagment.

Mit Geoinformationssystemen ist es unter anderem möglich, gezielte Informationen zu Standorten aus der Verschneidung thematischer Layer zu erhalten, die optimale Erreichbarkeit von Standorten zu ermitteln oder die Verbreitung bestimmter Vorkommnisse darzustellen und nach ausgewählten Parametern gewichtet auszuwerten.

Die Verarbeitung und Visualisierung der Rauminformationen erfolgt oftmals in 2-dimensionaler Form. Die Ergebnisse können in analogen Kartenwerken oder digital für z. B. Webanwendungen aufbereitet und dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe des Einsatzes von 3D-Anwendungen im GIS werden flächenbezogene Daten in Modellen verarbeitet. Auf diese Weise lassen sich z. B. Überschwemmungsbereiche bei Gewässerrenaturierungen oder Hochwasserschutzkonzepten simulieren oder Sichtbeziehungen für Landschaftsbildanalysen berechnen und anschaulich darstellen.

Neben der Digitalisierung analoger Aufzeichnungen und Kartierungen beinhaltet die Datenerfassung und Auswertung auch fernerkundliche Methoden auf Grundlage von Luftbildern, Satellitenbildern und Laserscandaten. Dies spielt insbesondere bei großräumigen Untersuchungsgebieten und bei sich regelmäßig wiederholenden Erhebungen eine zunehmende Rolle. So können zum Beispiel auf Grundlage von definierten Parametern Rückschlüsse auf bestimmte strukturelle Veränderungen in Biotopflächen gezogen werden und die entsprechenden Kartierungen vor Ort gezielt durchgeführt werden.

CAD-Programme (Computer aided Design) werden für den Entwurf und die Konstruktion von Planungen eingesetzt. Der Raumbezug ist hier nicht zwingend aber je nach Einsatzgebiet möglich. Den Ursprung hat die CAD-Technologie im Maschinenbau, weshalb die Stärke dieser Anwendungen im maßstäblichen und exakten Konstruieren und Darstellen liegt. In Verbindung mit Bildbearbeitungssoftware lassen sich zudem aus den Konstruktionen ansprechende Entwurfsplanungen für Präsentationen gestalten

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Besonders im Rahmen komplexer, ökologischer Fragestellungen in Genehmigungsverfahren kann die Erstellung von Sondergutachten notwendig sein. Ein solches Sondergutachten kann das Flora-Fauna-Gutachten darstellen, welches detaillierte Angaben zu der floristischen und faunistischen Ausstattung eines Untersuchungsgebietes umfasst.

Dazu werden umfangreiche Erhebungen innerhalb des Untersuchungsgebietes durchgeführt. Die Bearbeitung des Teilaspektes „Flora“ beinhaltet die flächendeckende Beschreibung und Bewertung von Biotoptypen inklusive der FFH-Lebensraumtypen sowie der § 30 Biotope und die Erfassung von planungsrelevanten Gefäßpflanzen. Die Kartierung der Biotoptypen erfolgt dabei nach dem jeweils gültigen Biotoptypenschlüsseln des betreffenden Bundeslandes. Im Rahmen der Bearbeitung des Teilaspektes „Fauna“ können je nach Ausstattung des Untersuchungsraumes die Gruppen der Mittel- und Großsäuger, der Fledermäuse, der Kleinsäuger, der Avifauna sowie der Reptilien und Amphibien untersucht werden. Darüber hinaus kann auch die Erfassung von Tagfaltern/ Widderchen, von Libellen sowie Heuschrecken erfolgen. Beinhaltet das Untersuchungsgebiet zudem Gewässer werden auch Fische und Krebse sowie Fließgewässerorganismen kartiert. Die Ergebnisse der Kartierungen werden in einem weiteren Schritt bewertet und im Hinblick auf ihre naturschutzfachliche Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen betrachtet. Ebenso werden die Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung der potentiell zu erwartenden Beeinträchtigungen genannt. Damit dient das Flora-Fauna-Gutachten neben der aktuellen Erfassung des Arten- und Biotopinventars auch als erste Aussage im Hinblick auf die Auswirkungen des geplanten Vorhabens innerhalb des Untersuchungsgebietes.

Als weiteres Sondergutachten kann der Bericht zu einem Monitoring betrachtet werden. Ein Monitoring stellt dabei ein zeitlich wiederholtes Beobachten, Überwachen oder auch Messen des Zustandes und Bestandes von Pflanzen oder Tieren sowie deren Gemeinschaften dar. Somit kann ein Monitoring für ganz unterschiedliche Fragestellungen hilfreich sein. Es kann zum Beispiel als Erfolgskontrolle von Maßnahmen dienen, welche im Verlauf der Planung im Rahmen von LBP und UVS festgesetzt wurden. Aber auch zur Beantwortung wissenschaftlicher Fragen ist die Durchführung eines Monitorings geeignet. Häufig werden dabei Bestandsentwicklungen untersucht.

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Eingriffe in Natur und Landschaft müssen durch Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen) ausgeglichen werden. Ausgleichsmaßnahmen kompensieren einen Eingriff in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang, d.h. Art und Wert des beanspruchten Naturhaushaltes werden ganz oder teilweise auf anderer Fläche ausgeglichen. Ersatzmaßnahmen kompensieren nur den Wert des beanspruchten Naturhaushaltes und sind unabhängig vom räumlichen und funktionalen Zusammenhang.

Im Geltungsbereich von Bauleitplänen ist die Kompensationsplanung auf Ebene des Bebauungsplanes (B-Plan) oder des Flächennutzungsplanes (FNP) vorzunehmen. Die Kompensationsmaßnahmen werden bereits bei der Aufstellung oder Änderung eines B-Planes bzw. FNP als Teil der bauleitplanerischen Abwägung festgelegt und nicht erst bei dessen Umsetzung.

Ein Ökokonto beinhaltet vorgezogene Ersatzmaßnahmen, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Hierbei werden Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes als Aufwertung bilanziert und auf ein Ökokonto als Ökopunkte gutgeschrieben. Über das Ökokonto werden die bis zur Abrufung erreichten Ökopunkte verwaltet. Maßnahmen können nur als Ökokonto angerechnet werden, wenn sie ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt werden und keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Bevorratung von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen stellen vorlaufende Ersatzmaßnahmen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) dar, die ausschließlich für Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Bauleitplänen herangezogen werden. Hierbei wird das Aufwertungspotential anhand der vorgesehenen Maßnahmenkonzeption (Zielzustand) berechnet und abgerufen.

Zur Erhaltung hochwertiger Biotope in der Kulturlandschaft ist in vielen Fällen, aufgrund mangelnder oder ausbleibender Nutzung von z. B. Magergrünland oder Feldgehölzen, ein Pflege- und Entwicklungsmanagement nötig. Pflegepläne zeigen Defizite und Beeinträchtigungen von schutzwürdigen Biotopstrukturen innerhalb eines definierten Gebietes auf und stellen ein tragfähiges, nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept vor. Daraus ergeben sich Handlungsempfehlungen für den Erhalt und weiteren Entwicklung der Biotope. Pflege- und Entwicklungspläne werden vordergründig für Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete aber auch für Gebiete mit hohem naturschutzfachlichem Wert erstellt. Die Gebietsgrößen reichen dabei von kleinen Naturschutzgebieten bis hin zu Naturschutzgroßprojekten, die eine ganze Region beinhalten können.

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Mit Gewässerrenaturierungen wird die Wiederherstellung von naturnahen Gewässerlebensräumen angestrebt. Die Anlage und Verbesserung von Feuchtlebensraumkomplexen kann so beispielsweise als Brut- und Rastplatz für gefährdete Wiesen-, Wat- und Wasservögel, der Schaffung von Laichhabitaten für diverse Amphibienarten, Etablierung von auentypischen Pflanzengesellschaften sowie Entwicklung und Verbesserung der Lebensräume weiterer wassergebundener Organismen (z. B. Fische, Insektengruppen wie Libellen, Makrozoobenthos etc.) dienen.

Ziele für Fließgewässer sind v. a. die Verbesserung der Gewässerstrukturgüte, die Durchgängigkeit für die Gewässerfauna wieder herzustellen und Möglichkeiten zur natürlichen Entwicklung für Gewässerabschnitte inkl. ihrer Uferzonen zu optimieren. Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern können ferner neben der Schaffung neuer Tier- und Pflanzenlebensräume auch zur Etablierung eines abwechslungsreichen Landschaftsbildes beitragen und eine Revitalisierung der natürlichen Bodenfunktionen bewirken.

Landschaftspflegerische Ausführungsplanungen sind neben der Durchführung von Gewässerrenaturierungen auch die Umsetzungen von Kompensationsmaßnahmen. Die LAP-Leistungen umfassen dabei die Erstellung der Detailplanungen, Massenermittlung sowie der Leistungsverzeichnisse und Bauüberwachung inkl. der Abstimmung mit Behörden und weiteren Beteiligten. Genannt werden können hier diverse

Maßnahmen von Flächenumwandlungen

  • Umwandlungen von Ackerflächen in Grünland, extensive Beweidung sowie das Einbringen offenlandtypischer (Klein-) Strukturen wie z. B. wandernde Brachestreifen, Gewässersäume, Lesesteinhaufen und Hutebäume zur Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Von solchen Maßnahmen profitieren vor allem bestandsbedrohte Offenlandvogelarten wie Wachtel, Kiebitz, Rebhuhn und Feldhase.
  • Umwandlung bestehender Wälder in Prozessschutzflächen oder auch Waldrandgestaltung und Waldneuanlagen. Vorrangiges naturschutzfachliches Ziel in Waldflächen mit Prozessschutz: das eigendynamische Ablaufen der natürlichen Prozesse im Wald soll zugelassen werden. Die Tier- und Pflanzenwelt und ihre unbelebte Umwelt werden der natürlichen Entwicklung überlassen.

Freiflächengestaltungen sind beispielsweise die Planung, öffentliche Ausschreibung sowie Bauleitung der Neugestaltung von öffentlichen und privaten Grünflächen, insbesondere Spielflächen von Kindergärten und Spielplätzen, Parkanlagen und Schulhöfen.
Die aufgeführten Leistungen fallen zumeist in das Leistungsbild von Freianlagen und raumbildendenden Ausbauten gem. § 39 HOAI.

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ArtenIm Zusammenhang mit der Realisierung geplanter Vorhaben können grundsätzliche Tier- und Pflanzenarten betroffen sein, darunter auch solche, die artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten). Da infolge geplanter Projekte Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, muss eine Artenschutzprüfung erfolgen.

Hierzu wird je nach Erfordernis ein Artenschutzfachgutachten (z. B. Fachbeitrag Artenschutz, spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sAP), Artenschutzscreening, etc.) erstellt, das der Genehmigungsbehörde als Grundlage der Prüfung vorgelegt wird. In solch einem Gutachten werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt.

Bei Bedarf werden zudem die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

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Nachhaltigkeitsexperten.de

Eine ausführliche Leistungsbeschreibung mit weitergehenden Informationen zum rechtlichen Rahmen, Zielgruppen und Referenzen zu den einzelnen Produkten finden Sie auf unserer Webseite: www.nachhaltigkeitsexperten.de

Team

Das Büro Naturplanung Dr. Sawitzky beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen.

Dr. Heiko Sawitzky

Inhaber und Geschäftsführer

Promovierter Diplom-Biologe und langjähriger Geschäftsführer der Planungsgruppe für Natur und Landschaft (PNL) Hungen und von Regiokonzept GmbH & Co. KG in Wölfersheim.

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Birgit Furkert

Geschäftsführerin

Diplom-Ingenieurin Landespflege, Expertin für Geographische Informationssysteme und CAD-gestützte Zeichnungen und Konstruktionen sowie Datenbanken.

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Sylvia Lang

Projektleitung

Diplom-Biologin mit mehrjähriger Erfahrung in Projektsteuerung und –koordination.

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Kontakt

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NATURPLANUNG Dr. Heiko Sawitzky
Biedrichstraße 8c
D-61200 Wölfersheim

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